← Zurück zum Dashboard IHK WiSo · Modul 05

Modul 05: IHK WiSo Gesamtklausur-Simulation (60 Minuten)

Authentische Prüfungssimulation des bundesweiten WiSo-Prüfungsbereichs nach ZPA-Standard: 30 gebundene Aufgaben aus Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Wirtschaft mit Notenschlüssel.

📖 Fachtheorie & KMK-Prüfungswissen

1. Struktur der IHK WiSo-Abschlussprüfung

Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) ist für alle IT-Berufe bundeseinheitlich identisch und geht mit einem Gewicht von 10 % bis 20 % in die Gesamtnote der Abschlussprüfung (AP2) ein:

  • Prüfungsdauer: Exakt 60 Minuten.
  • Aufgabenform: Gebundene Aufgaben (Multiple Choice, Zuordnungsaufgaben, Reihenfolgeaufgaben) auf maschinenlesbaren Belegbögen.
  • Gesamtpunktzahl: 100 Punkte.

2. Der bundeseinheitliche IHK-Notenschlüssel (ZPA)

PunktebereichNotePrädikat
100 – 92 PunkteNote 1Sehr gut
unter 92 – 81 PunkteNote 2Gut
unter 81 – 67 PunkteNote 3Befriedigend
unter 67 – 50 PunkteNote 4Ausreichend (Bestanden)
unter 50 – 30 PunkteNote 5Mangelhaft (Nicht bestanden)
unter 30 – 0 PunkteNote 6Ungenügend

✍️ Authentische IHK-Prüfungsaufgaben mit Erwartungshorizont

WiSo Prüfungsblock: Arbeitszeit & Entgeltfortzahlung 10 Punkte
Aufgabe 1: Ein 19-jähriger Fachinformatiker arbeitet regelmäßig von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden. An einem Samstag ordnet der Arbeitgeber wegen eines Server-Rollouts 4 zusätzliche Arbeitsstunden an. Prüfen Sie die Zulässigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Aufgabe 2: Eine Mitarbeiterin erkrankt am 5. Mai arbeitsunfähig. Bis zu welchem Datum ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet und wer zahlt danach?

Beantworten Sie beide Teilfragen mit Nennung der gesetzlichen Fristen.

💡 Didaktischer Erwartungshorizont & Punkteverteilung (nach KMK-Kriterien)
Aufgabe 1 (ArbZG): - Gemäß § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. - Da der Samstag ein gesetzlicher Werktag ist und die Wochenarbeitszeit hier 5 * 8 h + 4 h = 44 Stunden beträgt (zulässig sind bis zu 6 * 8 h = 48 h), ist die Samstagsarbeit zulässig, sofern innerhalb des Ausgleichszeitraums ein Freizeitausgleich gewährt wird. (5 Pkt.) Aufgabe 2 (Entgeltfortzahlung): - Gemäß § 3 Abs. 1 EntgFG hat der Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Dauer von genau 6 Wochen (42 Kalendertage). - Die 6-Wochen-Frist endet am 15. Juni. - Ab der 7. Krankheitswoche (ab 16. Juni) zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (in Höhe von ca. 70 % des Bruttoentgelts, max. 90 % des Nettoentgelts). (5 Pkt.)
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