Authentische Prüfungssimulation des bundesweiten WiSo-Prüfungsbereichs nach ZPA-Standard: 30 gebundene Aufgaben aus Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Wirtschaft mit Notenschlüssel.
📖 Fachtheorie & KMK-Prüfungswissen
1. Struktur der IHK WiSo-Abschlussprüfung
Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) ist für alle IT-Berufe bundeseinheitlich identisch und geht mit einem Gewicht von 10 % bis 20 % in die Gesamtnote der Abschlussprüfung (AP2) ein:
- Prüfungsdauer: Exakt 60 Minuten.
- Aufgabenform: Gebundene Aufgaben (Multiple Choice, Zuordnungsaufgaben, Reihenfolgeaufgaben) auf maschinenlesbaren Belegbögen.
- Gesamtpunktzahl: 100 Punkte.
2. Der bundeseinheitliche IHK-Notenschlüssel (ZPA)
| Punktebereich | Note | Prädikat |
| 100 – 92 Punkte | Note 1 | Sehr gut |
| unter 92 – 81 Punkte | Note 2 | Gut |
| unter 81 – 67 Punkte | Note 3 | Befriedigend |
| unter 67 – 50 Punkte | Note 4 | Ausreichend (Bestanden) |
| unter 50 – 30 Punkte | Note 5 | Mangelhaft (Nicht bestanden) |
| unter 30 – 0 Punkte | Note 6 | Ungenügend |
✍️ Authentische IHK-Prüfungsaufgaben mit Erwartungshorizont
WiSo Prüfungsblock: Arbeitszeit & Entgeltfortzahlung
10 Punkte
Aufgabe 1: Ein 19-jähriger Fachinformatiker arbeitet regelmäßig von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden. An einem Samstag ordnet der Arbeitgeber wegen eines Server-Rollouts 4 zusätzliche Arbeitsstunden an. Prüfen Sie die Zulässigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Aufgabe 2: Eine Mitarbeiterin erkrankt am 5. Mai arbeitsunfähig. Bis zu welchem Datum ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet und wer zahlt danach?
Beantworten Sie beide Teilfragen mit Nennung der gesetzlichen Fristen.
💡 Didaktischer Erwartungshorizont & Punkteverteilung (nach KMK-Kriterien)
Aufgabe 1 (ArbZG):
- Gemäß § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Da der Samstag ein gesetzlicher Werktag ist und die Wochenarbeitszeit hier 5 * 8 h + 4 h = 44 Stunden beträgt (zulässig sind bis zu 6 * 8 h = 48 h), ist die Samstagsarbeit zulässig, sofern innerhalb des Ausgleichszeitraums ein Freizeitausgleich gewährt wird. (5 Pkt.)
Aufgabe 2 (Entgeltfortzahlung):
- Gemäß § 3 Abs. 1 EntgFG hat der Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Dauer von genau 6 Wochen (42 Kalendertage).
- Die 6-Wochen-Frist endet am 15. Juni.
- Ab der 7. Krankheitswoche (ab 16. Juni) zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (in Höhe von ca. 70 % des Bruttoentgelts, max. 90 % des Nettoentgelts). (5 Pkt.)