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IHK AP2 Kaufleute für IT-System-Management

LF 12: IT-Vertragsrecht, BGB-Vertragstypen & EVB-IT

Werkvertrag vs. Dienstvertrag, Sachmängelhaftung, AGB-Recht & EVB-IT Klauseln

📚 Fachwissen & IHK-Prüfungsrelevanz

Die Wahl des richtigen Vertragstyps entscheidet über Haftung, Zahlungsanspruch und Abnahmepflicht.

1. Vertragstypen im BGB

VertragstypRechtsgrundlageGeschuldete LeistungTypisches IT-Beispiel
Kaufvertrag§ 433 BGBÜbereignung von Standard-Hard-/SoftwareKauf von 20 Monitoren, Standard-Lizenz
Werkvertrag§ 631 BGBErfolg geschuldet! (Formelle Abnahme erforderlich)Individualprogrammierung, schlüsselfertige Migration
Dienstvertrag§ 611 BGBReines Tätigwerden / Bemühen (kein Erfolg geschuldet)IT-Beratung, Schulung, Support nach Aufwand
Mietvertrag§ 535 BGBGebrauchsüberlassung auf ZeitSaaS-Software, Server-Miete, Cloud-Abo

2. EVB-IT (Öffentliche Hand)

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen: EVB-IT Kauf, EVB-IT Dienstleistung, EVB-IT Erstellung, EVB-IT Pflege.

📝 Original-Prüfungsaufgaben (ZPA Nord-West)

IT-Vertragsrecht: Werkvertrag vs. Dienstvertrag & EVB-IT 8 Punkte
Ein Unternehmen beauftragt die Entwicklung einer individuellen Software-Schnittstelle sowie die anschließende Durchführung von Mitarbeiterschulungen.

a) Welchem Vertragstyp nach BGB (Werkvertrag nach § 631 BGB oder Dienstvertrag nach § 611 BGB) ist die Schnittstellenentwicklung zuzuordnen? Begründen Sie Ihre Wahl. b) Welcher Vertragstyp liegt bei den Mitarbeiterschulungen vor und warum? c) Was versteht man unter den EVB-IT und welche Vertragsparteien nutzen diese?

💡 Didaktischer Erwartungshorizont & Punkteverteilung (nach KMK-Kriterien)
a) Werkvertrag (§ 631 BGB), da ein konkretes, funktionsfähiges Arbeitsergebnis (der 'Erfolg') geschuldet ist und eine formelle Abnahme stattfindet. b) Dienstvertrag (§ 611 BGB), da nur das fachgerechte Erbringen der Dienstleistung (die Lehrtätigkeit als Bemühen) geschuldet ist, nicht jedoch ein garantierter Lernerfolg der Teilnehmer. c) EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind standardisierte Vertragsmuster der öffentlichen Hand zur rechtssicheren Beschaffung von IT-Systemen, Software und Dienstleistungen durch Behörden und Verwaltungen.