BBiG (Probezeit/Kündigung), KSchG (Sozialauswahl/3-Wochen-Frist), Tarifverträge & Gehaltsrechnung.
Prüfungsbereich 3 (Wirtschafts- und Sozialkunde) prüft arbeits- und sozialrechtliche Kernkompetenzen: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Tarifrecht und die schrittweise Entgeltabrechnung.
- Probezeit (§ 20 BBiG): Zwingend mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
- Kündigung nach der Probezeit (§ 22 BBiG):
• Fristlos nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB, z. B. Diebstahl, beharrliche Arbeitsverweigerung) innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden.
• Mit Frist von 4 Wochen durch den Azubi bei vollständiger Berufsaufgabe oder Wechsel des Berufsfelds.
- Anwendungsbereich: Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern UND mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
- 3 Kündigungsgründe: Personenbedingt (dauerhafte Krankheit), Verhaltensbedingt (Pflichtverletzung nach Abmahnung), Betriebsbedingt (Dringende betriebliche Erfordernisse).
- 4 Kriterien der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG): 1. Dauer der Betriebszugehörigkeit, 2. Lebensalter, 3. Gesetzliche Unterhaltspflichten, 4. Schwerbehinderung.
- Klagefrist: Exakt 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden!
Bruttogehalt $ ightarrow$ Steuerpflichtiges Brutto $ ightarrow$ Abzug Lohnsteuer (Steuerklassen I–VI), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer $ ightarrow$ Abzug Sozialversicherung: 1. Krankenversicherung (14,6 % + Zusatzbeitrag hälftig), 2. Pflegeversicherung, 3. Rentenversicherung (18,6 % hälftig), 4. Arbeitslosenversicherung (2,6 % hälftig), 5. Gesetzliche Unfallversicherung (100 % Arbeitgeber!) $ ightarrow$ Nettogehalt.
Bearbeiten Sie die Aufgaben und vergleichen Sie Ihre Antwort mit dem didaktischen Erwartungshorizont: